Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
| Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen nach § 17 FZV |
| Das vorstehende Kennzeichen ist |
Vorname, Name, Firma Straße und Hausnummer Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz |
| für die in der Auflistung beschriebenen Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden. |
Ort, Datum Name der Zulassungsbehörde Unterschrift |
| lfd Nr. | Fahrzeugklasse | Fahrzeug- hersteller | FIN | Hubraum | Erst- zulassung | Zul. Gesamtmasse in kg | Zul. max. Achslast in kg | max. km/h |
| Vorne | Mitte | Hinten |
| Hinweise Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge |
| Zwecke Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für: a) Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs b) Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen c) An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen d) Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs |