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Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

  • Abschnitt 7: Durchführungs- und Schlussvorschriften

Anlage 10a Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen (zu )

Seite 1

Fahrzeugscheinheft
für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen nach
§ 17 FZV
Das vorstehende Kennzeichen ist

Vorname, Name, Firma


Straße und Hausnummer


Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz
für die in der Auflistung beschriebenen Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden.

Ort, Datum


Name der Zulassungsbehörde


Unterschrift
Seiten 2 ff.

lfd Nr.FahrzeugklasseFahrzeug-
hersteller
FINHubraumErst-
zulassung
Zul.
Gesamtmasse in kg
Zul. max. Achslast in kgmax.
km/h
VorneMitteHinten
letzte Seite

Hinweise
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
Zwecke
Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für:
a) Probefahrten:
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
b) Überführungsfahrten:
Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
c) An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
d) Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs