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Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

  • Abschnitt 7: Durchführungs- und Schlussvorschriften

§ 49 Verweis auf technische Regelwerke

(1) DIN-Normen, EN-Normen oder ISO-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen. ²Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.

(2) RAL-Farben, auf die in dieser Verordnung Bezug genommen wird, sind dem Farbregister RAL 840-HR entnommen. ²Das Farbregister wird vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., Siegburger Straße 39, 53757 St. ³Augustin, herausgegeben und ist dort erhältlich.