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FELEG

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Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit

  • Vierter Abschnitt: Durchführung, Anwendung sonstiger Vorschriften, Kostentragung

§ 18d Besonderheiten für das Beitrittsgebiet

§ 228a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte gelten entsprechend.