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ErgThAPrV
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ErgThAPrV
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
§ 8 Niederschrift
Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.
ErgThAPrV
Eingangsformel
§ 1
Ausbildung
§ 2
Staatliche Prüfung
§ 3
Prüfungsausschuß
§ 4
Zulassung zur Prüfung
§ 5
Schriftlicher Teil der Prüfung
§ 6
Mündlicher Teil der Prüfung
§ 7
Praktischer Teil der Prüfung
§ 8
Niederschrift
§ 9
Benotung
§ 10
Bestehen und Wiederholung der Prüfung
§ 11
Rücktritt von der Prüfung
§ 12
Versäumnisfolgen
§ 13
Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
§ 14
Prüfungsunterlagen
§ 15
Erlaubnisurkunde
§ 16
Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
§ 16a
Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 16b
Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat
§ 16c
Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen
§ 17
Übergangsvorschrift
§ 18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlußformel
Anlage 1
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)
Anlage 2
Anlage 2 (zu § 1 Abs. 3)
Anlage 3
Anlage 3 (zu § 10 Abs. 2 Satz 1)
Anlage 4
Anlage 4 (zu § 15)
Anlage 4a
Anlage 4a (zu § 16a Absatz 2)
Anlage 4b
Anlage 4b (zu § 16a Absatz 3)
Anlage 5
Anlage 5 (zu § 16b Absatz 2)
Anlage 6
Anlage 6 (zu § 16b Absatz 7)