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Verordnung (EWG) 1991/3922

Verordnung (EWG) 1991/3922

Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt

Art. 5

Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, daß ihre Zivilluftfahrtbehörden die in den Vereinbarungen genannten Voraussetzungen für einen Beitritt zu den JAA erfüllen und diese Vereinbarungen ohne Vorbehalt vor dem 1. Januar 1992 unterzeichnen.