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Verordnung (EWG) 1991/3922

Verordnung (EWG) 1991/3922

Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt

Art. 10

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission folgendes mit:
a)
neue oder geänderte Vorschriften oder Verfahren, die im Einklang mit den Verfahrensbestimmungen der Vereinbarungen ausgearbeitet oder beschlossen worden sind;
b)
Änderungen zu den Vereinbarungen;
c)
Ergebnisse der Konsultationen mit der Wirtschaft und anderen zuständigen Einrichtungen.