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Verordnung (EU) 2012/260

Verordnung (EU) 2012/260

Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009

Art. 11 Sanktionen

(1) Die Mitgliedstaaten legen bis zum 1. Februar 2013 Regeln für die im Falle eines Verstoßes gegen diese Verordnung geltenden Sanktionen fest und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese angewandt werden. ²Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. ³Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Regeln und Maßnahmen bis zum 1. August 2013 mit und unterrichten sie unverzüglich über alle späteren Änderungen.

(2) Die in Absatz 1 genannten Sanktionen werden nicht auf Verbraucher angewandt.