Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen
ANHANG XI
Auflistung der in Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 genannten zuständigen Behörden: