Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ANHANG V
EINFÜHRUNG
Die Gefahrenpiktogramme für die einzelnen Gefahrenklassen, Differenzierungen einer Gefahrenklasse und Gefahrenkategorien müssen den Bestimmungen dieses Anhangs und von Anhang I Abschnitt 1.2 entsprechen und in Bezug auf Symbole und allgemeines Format mit den gezeigten Beispielen übereinstimmen.
1. TEIL 1: PHYSIKALISCHE GEFAHREN
1.1. Symbol: explodierende Bombe
Piktogramm (1) | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie (2) |
GHS01 | Abschnitt 2.1 Instabile explosive Stoffe und Gemische Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 Abschnitt 2.8 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen A, B Abschnitt 2.15 Organische Peroxide, Typen A, B |
1.2. Symbol: Flamme
Piktogramm (1) | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie (2) |
GHS02 | Abschnitt 2.2 Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 1 Abschnitt 2.3 Aerosole, Gefahrenkategorien 1, 2 Abschnitt 2.6 Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorien 1, 2, 3 Abschnitt 2.7 Entzündbare Feststoffe, Gefahrenkategorien 1, 2 Abschnitt 2.8 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen B, C, D, E, F Abschnitt 2.9 pyrophore Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1 Abschnitt 2.10 pyrophore Feststoffe, Gefahrenkategorie 1 Abschnitt 2.11 Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorien 1, 2 Abschnitt 2.12 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, Gefahrenkategorien 1, 2, 3 Abschnitt 2.15 Organische Peroxide, Typen B, C, D, E, F |
1.3. Symbol: Flamme über einem Kreis
Piktogramm (1) | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie (2) |
GHS03 | Abschnitt 2.4 Oxidierende Gase, Gefahrenkategorie 1 Abschnitt 2.13 Oxidierende Flüssigkeiten, Gefahrenkategorien 1, 2, 3 Abschnitt 2.14 Oxidierende Feststoffe, Gefahrenkategorien 1, 2, 3 |
1.4. Symbol: Gasflasche
Piktogramm (1) | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie (2) |
GHS04 | Abschnitt 2.5 Gase unter Druck: verdichtete Gase verflüssigte Gase tiefgekühlt verflüssigte Gase gelöste Gase |
1.5. Symbol: Ätzwirkung
Piktogramm (1) | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie (2) |
GHS05 | Abschnitt 2.16 Korrosiv gegenüber Metallen, Gefahrenkategorie 1 |
1.6. Für die folgenden Klassen und Kategorien der physikalischen Gefahren ist kein Piktogramm erforderlich:
Abschnitt 2.1: Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklasse 1.5
Abschnitt 2.1: Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklasse 1.6
Abschnitt 2.2: Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 2
Abschnitt 2.3: Aerosole, Gefahrenkategorie 3
Abschnitt 2.8: Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typ G
Abschnitt 2.15: Organische Peroxide, Typ G
2. TEIL 2: GESUNDHEITSGEFAHREN
2.1. Symbol: Totenkopf mit gekreuzten Knochen
Piktogramm (1) | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie (2) |
GHS06 | Abschnitt 3.1 Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Gefahrenkategorien 1, 2, 3 |
2.2. Symbol: Ätzwirkung
Piktogramm (1) | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie (2) |
GHS05 | Abschnitt 3.2 Ätzwirkung auf die Haut, Gefahrenkategorie 1 und Unterkategorien 1A, 1B, 1C Abschnitt 3.3 Schwere Augenschädigung, Gefahrenkategorie 1 |
2.3. Symbol: Ausrufezeichen
Piktogramm (1) | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie (2) |
GHS07 | Abschnitt 3.1 Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Gefahrenkategorie 4 Abschnitt 3.2 Reizwirkung auf die Haut, Gefahrenkategorie 2 Abschnitt 3.3 Augenreizung, Gefahrenkategorie 2 Abschnitt 3.4 Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B Abschnitt 3.8 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3 Atemwegsreizung narkotisierende Wirkungen |
2.4. Symbol: Gesundheitsgefahr
Piktogramm (1) | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie (2) |
GHS08 | Abschnitt 3.4 Sensibilisierung der Atemwege, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B Abschnitt 3.5 Keimzellmutagenität, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2 Abschnitt 3.6 Karzinogenität, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2 Abschnitt 3.7 Reproduktionstoxizität, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2 Abschnitt 3.8 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorien 1, 2 Abschnitt 3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Gefahrenkategorien 1, 2 Abschnitt 3.10 Aspirationsgefahr, Gefahrenkategorie 1 |
2.5. Für die folgenden Kategorien der Gesundheitsgefahren ist kein Piktogramm erforderlich:
Abschnitt 3.7: Reproduktionstoxizität, Wirkungen auf/über Laktation, zusätzliche Gefahrenkategorie
3. TEIL 3: UMWELTGEFAHREN
3.1. Symbol: umwelt
Piktogramm (1) | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie (2) |
GHS09 | Abschnitt 4.1 Gewässergefährdend — Akut gewässergefährdend: Kategorie Akut 1 — Langfristig gewässergefährdend: Kategorien Chronisch 1, Chronisch 2 |
Für die folgenden Klassen und Kategorien der Umweltgefahren ist kein Piktogramm erforderlich:
Abschnitt 4.1: Gewässergefährdend — langfristige Wirkung der Kategorien: Chronisch 3, Chronisch 4.
4. TEIL 4: WEITERE GEFAHREN
4.1. Symbol: Ausrufezeichen
Piktogramm | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie |
(1) | (2) |
GHS07 | Abschnitt 5.1 Die Ozonschicht schädigend — Gefahrenkategorie 1 |