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Verordnung (EG) 2008/1272

Verordnung (EG) 2008/1272

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

ANHANG IV

ANHANG IV

Bei der Wahl der Sicherheitshinweise gemäß Artikel 22 und Artikel 28 Absatz 3 können Lieferanten die Sicherheitshinweise in der unten aufgeführten Tabelle unter Berücksichtigung der Deutlichkeit und Verständlichkeit der Warnhinweise miteinander kombinieren.

Steht ein Textteil eines Sicherheitshinweises in Spalte (2) in eckigen Klammern […], so bedeutet das, dass der in eckigen Klammern stehende Text nicht in jedem Fall zutrifft und nur unter bestimmten Voraussetzungen angewandt werden sollte. In diesen Fällen enthält Spalte (5) die Erläuterung, unter welcher Voraussetzung der Text verwendet werden soll.

Enthält ein Sicherheitshinweis in Spalte 2 einen Schrägstrich [/], so bedeutet das, dass anhand der Angaben in Spalte 5 aus den zwei durch den Schrägstrich getrennten Texten einer auszuwählen ist.

Enthält der Text eines Sicherheitshinweises in Spalte 2 drei Punkte […], so bedeutet das, dass Einzelheiten zu den bereitzustellenden Informationen in Spalte 5 enthalten sind.

Falls der Text in Spalte 5 besagt, dass ein Sicherheitshinweis entfallen kann, wenn ein anderer Sicherheitshinweis auf dem Kennzeichnungsetikett steht, kann diese Information bei der Auswahl der Sicherheitshinweise nach den Artikeln 22 und 28 herangezogen werden.

1.   Teil 1: Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise



Tabelle 6.1

Sicherheitshinweise — Allgemeines

KodierungAllgemeine SicherheitshinweiseGefahrenklassenGefahrenkategorienVerwendungsbedingungen
(1)(2)(3)(4)(5)
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.falls zutreffendVerbraucherprodukte
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.falls zutreffendVerbraucherprodukte
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.falls zutreffendVerbraucherprodukte



Tabelle 6.2

Sicherheitshinweise — Prävention

KodierungSicherheitshinweise — PräventionGefahrenklassenGefahrenkategorienVerwendungsbedingungen
(1)(2)(3)(4)(5)
P201Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)Zusatzkategorie
P202Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.Entzündbare Gase (einschließlich chemisch instabile Gase) (Abschnitt 2.2)

A, B

(chemisch instabile Gase

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)1A, 1B, 2
P210Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)1, 2
Aerosole (Abschnitt 2.3)1, 2, 3
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typen A, B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)1
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)Typen A, B, C, D, E, F
P211Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.Aerosole (Abschnitt 2.3)1, 2
P220Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)1
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)1, 2, 3
 —————
P222Keinen Kontakt mit Luft zulassen.Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)1—  falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)1
P223Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)1, 2—  falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird
P230Feucht halten mit …Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

—  bei Stoffen und Gemischen, die angefeuchtet, verdünnt, gelöst oder suspendiert sind und mit einem Phlegmatisierungsmittel desensibilisiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu verringern oder zu unterdrücken (desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff)

…Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben.

P231Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)1… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

P232Vor Feuchtigkeit schützen. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)1, 2, 3
P233Behälter dicht verschlossen halten.Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3—  falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)1
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3—  falls Chemikalie flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)3
P234Nur in Originalverpackung aufbewahren.Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typen A, B, C, D, E, F
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)Typen A, B, C, D, E, F
Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)1
P235Kühl halten.Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3—  bei brennbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen brennbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typen A, B, C, D, E, F—  kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)1, 2—  kann entfallen, wenn P413 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)Typen A, B, C, D, E, F—  kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
P240Behälter und zu befüllende Anlage erden.Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5—  falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis elektrostatisch empfindlich ist
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3—  falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)1, 2—  falls Feststoff elektrostatisch empfindlich ist
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typen A, B, C, D, E, F—  falls elektrostatisch empfindlich und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugt werden kann
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
P241Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3

— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)1, 2

— falls Staubwolken auftreten können.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden.

P242Funkenarmes Werkzeug verwenden.Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3—  falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann und die Mindestzündenergie sehr niedrig ist. (Dies gilt für Stoffe und Gemische, bei denen die Zündenergie < 0,1 mJ beträgt, z. B. Kohlenstoffdisulfid.)
P243Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3—  falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.
P244Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten.Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)1
P250Nicht schleifen/stoßen/reiben/…Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

—  falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis mechanisch empfindlich ist

… Unzulässige Art der mechanischen Beanspruchung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

P251Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.Aerosole (Abschnitt 2.3)1, 2, 3
P260Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2Zutreffende Bedingungen von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)1, 2
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)1A, 1B, 1C

— Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen.

— falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)Zusatzkategorie
P261Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)3, 4

—  kann entfallen, wenn P260 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

Zutreffende Bedingungen sind von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)3
P262Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2
P263Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)Zusatzkategorie
P264Nach Gebrauch … gründlich waschen.Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3, 4… Nach Gebrauch zu waschende Körperteile von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)1A, 1B, 1C
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)2
Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)2
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)Zusatzkategorie
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)1
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3, 4
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)Zusatzkategorie
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)1
P271Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3, 4
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)3
P272Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
P273Freisetzung in die Umwelt vermeiden.Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)1— falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht
Gewässergefährdend —  langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)1, 2, 3, 4
P280Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5Geeignete Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typen A, B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)1
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)1, 2
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)Typen A, B, C, D, E, F
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3, 4

—  Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben

Hersteller/Lieferant kann, sofern angezeigt, die Art der Ausrüstung genauer angeben.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1, 1A, 1B, 1C

—  Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben

Hersteller/Lieferant kann, sofern angezeigt, die Art der Ausrüstung genauer angeben.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)2

—  Schutzhandschuhe angeben.

Hersteller/Lieferant kann, sofern angezeigt, die Art der Ausrüstung genauer angeben.

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
Schwere Augenschädigung (Abschnitt 3.3)1

—  Augenschutz/Gesichtschutz angeben

Hersteller/Lieferant kann, sofern angezeigt, die Art der Ausrüstung genauer angeben.

Augenreizung (Abschnitt 3.3)2
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)1A, 1B, 2Geeignete Ausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Karzinogenität (Abschnitt 3.6).1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)1A, 1B, 2
 —————
P282Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
P283Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen.Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)1
P284[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2

—  Text in eckigen Klammern kann verwendet werden, wenn am Ort der Nutzung mit der Chemikalie zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Belüftungsart für eine sichere Benutzung zweckmäßig ist.

Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
 —————
P231 + P232

Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.

Vor Feuchtigkeit schützen.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)1… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

 —————



Tabelle 6.3

Sicherheitshinweise — Reaktion

KodierungSicherheitshinweise — ReaktionGefahrenklassenGefahrenkategorienVerwendungsbedingungen
(1)(2)(3)(4)(5)
P301BEI VERSCHLUCKEN:Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3, 4
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)1A, 1B, 1C
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).1
P302BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)1, 2
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3, 4
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
P303BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3
 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1A, 1B, 1C
P304BEI EINATMEN:Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3, 4
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1A, 1B, 1C
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)3
P305 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1A, 1B, 1C
 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3)1
 Augenreizung (Abschnitt 3.3)2
P306 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)1
 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)1
 —————
P308BEI Exposition oder falls betroffen::Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)Zusatzkategorie
Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)1, 2
 —————
P310Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1A, 1B, 1C
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)1
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)1
P311GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)3… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)1, 2
P312Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)4…Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)3, 4
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)4
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)3
P313Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)2, 3
Augenreizung (Abschnitt 3.3)2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)Zusatzkategorie
P314Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.Spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)1, 2
P315Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
P320Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2

—  falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

P321Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3

—  falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3, 4

—  falls Sofortmaßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittels empfehlenswert sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)3

—  falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1, 1A, 1B, 1C

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)1

—  falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung.

 —————
P330Mund ausspülen.Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3, 4
 Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1A, 1B, 1C
P331KEIN Erbrechen herbeiführen. Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1A, 1B, 1C
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).1
P332Bei Hautreizung: Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)2, 3
P333Bei Hautreizung oder -ausschlag:Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
P334In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)1—  Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Flüssigkeiten und Feststoffen zu verwenden.
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)1, 2Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.
P335Lose Partikel von der Haut abbürsten.Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)1
 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)1, 2
P336Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
P337Bei anhaltender Augenreizung: Augenreizung (Abschnitt 3.3)2
P338Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1A, 1B, 1C
 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3)1
 Augenreizung (Abschnitt 3.3)2
P340Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3, 4
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1A, 1B, 1C
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)3
 —————
P342Bei Symptomen der Atemwege:Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
 —————
P351Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1A, 1B, 1C
 Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3)1
 Augenreizung (Abschnitt 3.3)2
P352Mit viel Wasser/… waschen.Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3, 4…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
P353Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3—  Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1, 1A, 1B, 1C
P360 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)1
 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)1
P361Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1A, 1B, 1C
P362Kontaminierte Kleidung ausziehen.Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)4
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
P363Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1A, 1B, 1C
P364Und vor erneutem Tragen waschen.Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3, 4
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
P370Bei Brand:Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)1
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typen A, B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)Typen A, B, C, D, E, F
P371Bei Großbrand und großen Mengen: Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)1
 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)1
P372Explosionsgefahr.Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5
Unterklasse 1.4:—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transport-verpackung.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typ A
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)Typ A
P373KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5
Unterklasse 1.4—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transportverpackung.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typ A
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)Typ A
 —————
P375Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)Unterklasse 1.4—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transportverpackung.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typ B
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)1
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)Typ B
P376 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)1
P377 
Brand von ausströmendem Gas:
Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)1, 2
P378… zum Löschen … verwenden.Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3

—  falls Wasser die Gefahr erhöht

… Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typen A, B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)Typen B, C, D, E, F
P380Umgebung räumen.Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe und Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff,

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typen A, B
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)1
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)Typen A, B
P381Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)1, 2
P390Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)1
P391Verschüttete Mengen aufnehmen.Chronisch gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)1
Chronisch gewässergefährdend -  langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)1, 2
P301 + P310BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)1
P301 + P312BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)4…Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
 —————
P302 + P334BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen.Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)1
 —————
P302 + P352BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3, 4…Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
 —————
P304 + P340BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3, 4
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1A, 1B, 1C
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)3
 —————
 —————
P306 + P360 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)1
 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)1
P308 + P311BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)1, 2… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)Zusatzkategorie
 —————
P332 + P313Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)2—  kann entfallen, wenn P333 + P313 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.
P333 + P313Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
P336 + P315Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
 —————
P337 + P313Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Augenreizung (Abschnitt 3.3)2
P342 + P311Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
P361 + P364Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3
P362 + P364Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)4
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)1, 1A, 1B
 P370 + P376 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)1
P370 + P378Bei Brand: … zum Löschen … verwenden.Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3

—  falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typen C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)Typen C, D, E, F
P301 + P330 + P331BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1, 1A, 1B, 1C
P302 + P335 + P334BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)1—  Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Feststoffen zu verwenden.
Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)1, 2—  Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.
P303 + P361 + P353BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3—  Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1, 1A, 1B, 1C
P305 + P351 + P338BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)1, 1A, 1B, 1C
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)1
Augenreizung (Abschnitt 3.3)2
 —————
P370 + P380 + P375Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)Unterklasse 1.4—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung
P371 + P380 + P375Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)1
 Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)1
P370 + P372 + P380 + P373Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5
Unterklasse 1.4—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typ A
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)Typ A
P370 + P380 + P375 + [P378]Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen … verwenden.]Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typ B

—  Text in eckigen Klammern ist zu verwenden, falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)Typ B



Tabelle 6.4

Sicherheitshinweise — Lagerung

Kodie-rungSicherheitshinweise — AufbewahrungGefahrenklassenGefahrenkategorienVerwendungsbedingungen
(1)(2)(3)(4)(5)
P401Aufbewahren gemäß …Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5… Lokale/regionale/nationale/internationale Vorschriften sind von Hersteller/Lieferant, sofern zutreffend, anzugeben.
P402An einem trockenen Ort aufbewahren. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)1, 2, 3
P403An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)1, 2
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)1
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)Verdichtetes Gas
Verflüssigtes Gas
Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
Gelöstes Gas
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3—  bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typen A, B, C, D, E, F—  ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann.
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3—  falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)3
P404In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)1, 2, 3
P405Unter Verschluss aufbewahren.Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)1A, 1B, 1C
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6)1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)1A, 1B, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)3
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).1
P406In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)1

—  kann entfallen, wenn P234 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Von Hersteller/Lieferant sind andere kompatible Materialien anzugeben.

P407Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen.Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)1.2
P410Vor Sonnenbestrahlung schützen.Aerosole (Abschnitt 2.3)1,2, 3
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

verdichtetes Gas

verflüssigtes Gas

gelöstes Gas

—  Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)1, 2
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)Typen A, B, C, D, E, F
P411Bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typen A, B, C, D, E, F

—  falls Temperaturkontrolle (nach Anhang I Abschnitt 2.8.2.4 oder 2.15.2.3) vorgeschrieben ist oder wenn es aus anderen Gründen für erforderlich gehalten wird.

Von Hersteller/Lieferant ist die Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)Typen A, B, C, D, E, F
P412Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.Aerosole (Abschnitt 2.3)1, 2, 3Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.
P413Schüttgut in Mengen von mehr als … kg/… lbs bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)1, 2Von Hersteller/Lieferant sind Menge und Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.
P420Getrennt aufbewahren.Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)Typen A, B, C, D, E, F
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)1, 2
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)1
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)Typen A, B, C, D, E, F
 —————
P402 + P404An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)1, 2, 3
P403 + P233An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)1, 2, 3—  falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)3
P403 + P235An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)1, 2, 3—  bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.
P410 + P403Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)Verdichtetes Gas—  P410 kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungs-anweisung P200 der UN RTDG in ortsbeweglichen Gasflaschen abgefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können.
Verflüssigtes Gas
Gelöstes Gas
P410 + P412Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.Aerosole (Abschnitt 2.3)1, 2, 3Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.
 —————



Tabelle 6.5

Sicherheitshinweise — Entsorgung

KodierungSicherheitshinweise — EntsorgungGefahrenklassenGefahrenkategorienVerwendungsbedingungen
(1)(2)(3)(4)(5)
P501Inhalt/Behälter … zuführen.Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)Instabile explosive Stoffe/Gemische und