Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
sehr gut (1) | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht; |
gut (2) | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht; |
befriedigend (3) | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht; |
ausreichend (4) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht; |
mangelhaft (5) | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten; |
ungenügend (6) | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten. |