Abschnitt 2: Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern
Unterabschnitt 2: Vorbereitungsdienste
§ 12 Mittlerer Dienst
Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre.²Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.