Abschnitt 2: Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern
Unterabschnitt 2: Vorbereitungsdienste
§ 14 Höherer Dienst
Ein Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst dauert mindestens 18 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahre.²Er vermittelt die für die Laufbahn erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse.