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Bundeslaufbahnverordnung

Bundeslaufbahnverordnung

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

  • Abschnitt 2: Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern
    • Unterabschnitt 2: Vorbereitungsdienste

§ 14 Höherer Dienst

Ein Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst dauert mindestens 18 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahre. ²Er vermittelt die für die Laufbahn erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse.