Bundesdatenschutzgesetz
- Teil 3: Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
- Kapitel 2: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 49 Verarbeitung zu anderen Zwecken
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem sie erhoben wurden, ist zulässig, wenn es sich bei dem anderen Zweck um einen der in § 45 genannten Zwecke handelt, der Verantwortliche befugt ist, Daten zu diesem Zweck zu verarbeiten, und die Verarbeitung zu diesem Zweck erforderlich und verhältnismäßig ist. ²Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen, in § 45 nicht genannten Zweck ist zulässig, wenn sie in einer Rechtsvorschrift vorgesehen ist.
- Bundesdatenschutzgesetz
- Teil 1: Gemeinsame Bestimmungen
- Kapitel 1: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Kapitel 2: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kapitel 3: Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
- Kapitel 4: Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Kapitel 5: Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union
- Kapitel 6: Rechtsbehelfe
- Teil 2: Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
- Kapitel 1: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Abschnitt 1: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken
- Abschnitt 2: Besondere Verarbeitungssituationen
- Kapitel 2: Rechte der betroffenen Person
- Kapitel 3: Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
- Kapitel 4: Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen
- Kapitel 5: Sanktionen
- Kapitel 6: Rechtsbehelfe
- Teil 3: Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
- Kapitel 1: Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kapitel 2: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kapitel 3: Rechte der betroffenen Person
- Kapitel 4: Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
- Kapitel 5: Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
- Kapitel 6: Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
- Kapitel 7: Haftung und Sanktionen
- Teil 4: Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten