Bundesdatenschutzgesetz
- Teil 1: Gemeinsame Bestimmungen
- Kapitel 4: Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 15 Tätigkeitsbericht
Die oder der Bundesbeauftragte erstellt einen Jahresbericht über ihre oder seine Tätigkeit, der eine Liste der Arten der gemeldeten Verstöße und der Arten der getroffenen Maßnahmen, einschließlich der verhängten Sanktionen und der Maßnahmen nach Artikel 58 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679, enthalten kann. ²Die oder der Bundesbeauftragte übermittelt den Bericht dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung und macht ihn der Öffentlichkeit, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Datenschutzausschuss zugänglich.
- Bundesdatenschutzgesetz
- Teil 1: Gemeinsame Bestimmungen
- Kapitel 1: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Kapitel 2: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kapitel 3: Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
- Kapitel 4: Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Kapitel 5: Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union
- Kapitel 6: Rechtsbehelfe
- Teil 2: Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
- Kapitel 1: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Abschnitt 1: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken
- Abschnitt 2: Besondere Verarbeitungssituationen
- Kapitel 2: Rechte der betroffenen Person
- Kapitel 3: Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
- Kapitel 4: Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen
- Kapitel 5: Sanktionen
- Kapitel 6: Rechtsbehelfe
- Teil 3: Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
- Kapitel 1: Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kapitel 2: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kapitel 3: Rechte der betroffenen Person
- Kapitel 4: Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
- Kapitel 5: Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
- Kapitel 6: Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
- Kapitel 7: Haftung und Sanktionen
- Teil 4: Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten