Bundesdatenschutzgesetz
- Teil 3: Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
- Kapitel 2: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 50 Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken
Personenbezogene Daten dürfen im Rahmen der in § 45 genannten Zwecke in archivarischer, wissenschaftlicher oder statistischer Form verarbeitet werden, wenn hieran ein öffentliches Interesse besteht und geeignete Garantien für die Rechtsgüter der betroffenen Personen vorgesehen werden. ²Solche Garantien können in einer so zeitnah wie möglich erfolgenden Anonymisierung der personenbezogenen Daten, in Vorkehrungen gegen ihre unbefugte Kenntnisnahme durch Dritte oder in ihrer räumlich und organisatorisch von den sonstigen Fachaufgaben getrennten Verarbeitung bestehen.
- Bundesdatenschutzgesetz
- Teil 1: Gemeinsame Bestimmungen
- Kapitel 1: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Kapitel 2: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kapitel 3: Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
- Kapitel 4: Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Kapitel 5: Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union
- Kapitel 6: Rechtsbehelfe
- Teil 2: Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
- Kapitel 1: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Abschnitt 1: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken
- Abschnitt 2: Besondere Verarbeitungssituationen
- Kapitel 2: Rechte der betroffenen Person
- Kapitel 3: Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
- Kapitel 4: Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen
- Kapitel 5: Sanktionen
- Kapitel 6: Rechtsbehelfe
- Teil 3: Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
- Kapitel 1: Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kapitel 2: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kapitel 3: Rechte der betroffenen Person
- Kapitel 4: Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
- Kapitel 5: Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
- Kapitel 6: Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
- Kapitel 7: Haftung und Sanktionen
- Teil 4: Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten