Bundesdatenschutzgesetz
- Teil 3: Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
- Kapitel 1: Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 45 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieses Teils gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zuständigen öffentlichen Stellen, soweit sie Daten zum Zweck der Erfüllung dieser Aufgaben verarbeiten. ²Die öffentlichen Stellen gelten dabei als Verantwortliche. ³Die Verhütung von Straftaten im Sinne des Satzes 1 umfasst den Schutz vor und die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. ⁴Die Sätze 1 und 2 finden zudem Anwendung auf diejenigen öffentlichen Stellen, die für die Vollstreckung von Strafen, von Maßnahmen im Sinne des § 11 Absatz 1 Nummer 8 des Strafgesetzbuchs, von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes und von Geldbußen zuständig sind. ⁵Soweit dieser Teil Vorschriften für Auftragsverarbeiter enthält, gilt er auch für diese.
- Bundesdatenschutzgesetz
- Teil 1: Gemeinsame Bestimmungen
- Kapitel 1: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Kapitel 2: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kapitel 3: Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
- Kapitel 4: Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Kapitel 5: Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union
- Kapitel 6: Rechtsbehelfe
- Teil 2: Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
- Kapitel 1: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Abschnitt 1: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken
- Abschnitt 2: Besondere Verarbeitungssituationen
- Kapitel 2: Rechte der betroffenen Person
- Kapitel 3: Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
- Kapitel 4: Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen
- Kapitel 5: Sanktionen
- Kapitel 6: Rechtsbehelfe
- Teil 3: Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
- Kapitel 1: Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kapitel 2: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kapitel 3: Rechte der betroffenen Person
- Kapitel 4: Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
- Kapitel 5: Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
- Kapitel 6: Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
- Kapitel 7: Haftung und Sanktionen
- Teil 4: Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten