Wertpapierhandelsgesetz
Gesetz über den Wertpapierhandel
- Abschnitt 7: Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren
§ 52 Ausschluss der Anfechtung
Die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses kann nicht auf eine Verletzung der Vorschriften dieses Abschnitts gestützt werden.