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Wertpapierhandelsgesetz
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Wertpapierhandelsgesetz
Gesetz über den Wertpapierhandel
Abschnitt 2: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 13 Sofortiger Vollzug
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach
§ 6 Absatz 1 bis 14
und den
§§ 7 bis 10
haben keine aufschiebende Wirkung.
Wertpapierhandelsgesetz
Abschnitt 1: Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
§ 4
Wahl des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung
§ 5
Veröffentlichung des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 6
Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
§ 7
Herausgabe von Kommunikationsdaten
§ 8
Übermittlung und Herausgabe marktbezogener Daten; Verordnungsermächtigung
§ 9
Verringerung und Einschränkung von Positionen oder offenen Forderungen
§ 10
Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 und der Verordnung (EU) 2016/1011
§ 11
Anzeige straftatbegründender Tatsachen
§ 12
Adressaten einer Maßnahme wegen möglichen Verstoßes gegen Artikel 14 oder 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
§ 13
Sofortiger Vollzug
§ 14
Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems
§ 15
Produktintervention
§ 16
Wertpapierrat
§ 17
Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland
§ 18
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland; Verordnungsermächtigung
§ 19
Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
§ 20
Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 21
Verschwiegenheitspflicht
§ 22
Meldepflichten
§ 23
Anzeige von Verdachtsfällen
§ 24
Verpflichtung des Insolvenzverwalters
Abschnitt 3: Marktmissbrauchsüberwachung
§ 25
Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren und ausländische Zahlungsmittel
§ 26
Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Verordnungsermächtigung
§ 27
Aufzeichnungspflichten
§ 28
Überwachung der Geschäfte der bei der Bundesanstalt Beschäftigten
Abschnitt 4: Ratingagenturen
§ 29
Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
Abschnitt 5: OTC-Derivate und Transaktionsregister
§ 30
Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister
§ 31
Mitteilungspflichten nichtfinanzieller Gegenparteien
§ 32
Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
Abschnitt 6: Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister
§ 33
Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung
§ 34
Zurechnung von Stimmrechten
§ 35
Tochterunternehmenseigenschaft; Verordnungsermächtigung
§ 36
Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
§ 37
Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung
§ 38
Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung
§ 39
Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung
§ 40
Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister
§ 41
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister
§ 42
Nachweis mitgeteilter Beteiligungen
§ 43
Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen
§ 44
Rechtsverlust
§ 45
Richtlinien der Bundesanstalt
§ 46
Befreiungen; Verordnungsermächtigung
§ 47
Handelstage
Abschnitt 7: Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren
§ 48
Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern
§ 49
Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung
§ 50
Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister; Verordnungsermächtigung
§ 51
Befreiung
§ 52
Ausschluss der Anfechtung
Abschnitt 8: Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten
§ 53
Überwachung von Leerverkäufen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 9: Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen bei Warenderivaten und Positionsmeldungen
§ 54
Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen
§ 55
Positionslimits bei europaweit gehandelten Derivaten
§ 56
Anwendung von Positionslimits
§ 57
Positionsmeldungen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 10: Organisationspflichten von Datenbereitstellungsdiensten
§ 58
Organisationspflichten für genehmigte Veröffentlichungssysteme
§ 59
Organisationspflichten für Bereitsteller konsolidierter Datenticker
§ 60
Organisationspflichten für genehmigte Meldemechanismen
§ 61
Überwachung der Organisationspflichten
§ 62
Prüfung der Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 11: Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten
§ 63
Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung
§ 64
Besondere Verhaltensregeln bei der Erbringung von Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung; Verordnungsermächtigung
§ 65
Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über eine Vermögensanlage im Sinne des § 2a des Vermögensanlagengesetzes
§ 65a
Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 6 des Wertpapierprospektgesetzes
§ 66
Ausnahmen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge
§ 67
Kunden; Verordnungsermächtigung
§ 68
Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien; Verordnungsermächtigung
§ 69
Bearbeitung von Kundenaufträgen; Verordnungsermächtigung
§ 70
Zuwendungen und Gebühren; Verordnungsermächtigung
§ 71
Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen
§ 72
Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems
§ 73
Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten
§ 74
Besondere Anforderungen an multilaterale Handelssysteme
§ 75
Besondere Anforderungen an organisierte Handelssysteme
§ 76
KMU-Wachstumsmärkte; Verordnungsermächtigung
§ 77
Direkter elektronischer Zugang
§ 78
Handeln als General-Clearing-Mitglied
§ 79
Mitteilungspflicht von systematischen Internalisierern
§ 80
Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung
§ 81
Geschäftsleiter
§ 82
Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen
§ 83
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 84
Vermögensverwahrung und Finanzsicherheiten; Verordnungsermächtigung
§ 85
Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Verordnungsermächtigung
§ 86
Anzeigepflicht
§ 87
Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte, in der Finanzportfolioverwaltung oder als Compliance-Beauftragte; Verordnungsermächtigung
§ 88
Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln
§ 89
Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung
§ 90
Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 91
Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
§ 92
Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen
§ 93
Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater; Verordnungsermächtigung
§ 94
Bezeichnungen zur Unabhängigen Honorar-Anlageberatung
§ 95
Ausnahmen
§ 96
Strukturierte Einlagen
Abschnitt 12: Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen
§ 97
Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen
§ 98
Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen
Abschnitt 13: Finanztermingeschäfte
§ 99
Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 100
Verbotene Finanztermingeschäfte
Abschnitt 14: Schiedsvereinbarungen
§ 101
Schiedsvereinbarungen
Abschnitt 15: Märkte für Finanzinstrumente mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
§ 102
Erlaubnis; Verordnungsermächtigung
§ 103
Versagung der Erlaubnis
§ 104
Aufhebung der Erlaubnis
§ 105
Untersagung
Abschnitt 16: Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
Unterabschnitt 1: Überwachung von Unternehmensabschlüssen
§ 106
Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten
§ 107
Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
§ 108
Befugnisse der Bundesanstalt im Falle der Anerkennung einer Prüfstelle
§ 109
Ergebnis der Prüfung von Bundesanstalt oder Prüfstelle
§ 110
Mitteilungen an andere Stellen
§ 111
Internationale Zusammenarbeit
§ 112
Widerspruchsverfahren
§ 113
Beschwerde
Unterabschnitt 2: Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister
§ 114
Jahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung
§ 115
Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung
§ 116
Zahlungsbericht; Verordnungsermächtigung
§ 117
Konzernabschluss
§ 118
Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 17: Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 119
Strafvorschriften
§ 120
Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung
§ 121
Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 122
Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
§ 123
Bekanntmachung von Maßnahmen
§ 124
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten
§ 125
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365 und die Verordnung (EU) 2016/1011
§ 126
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Vorschriften der Abschnitte 9 bis 11 und gegen die Verordnung (EU) Nr. 600/2014
Abschnitt 18: Übergangsbestimmungen
§ 127
Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
§ 128
Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten zur Wahl des Herkunftsstaats
§ 129
Übergangsregelung für die Kostenerstattungspflicht nach § 11 der bis zum 2. Januar 2018 gültigen Fassung dieses Gesetzes
§ 130
Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i in der Fassung dieses Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481)
§ 131
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a der bis zum 4. August 2009 gültigen Fassung dieses Gesetzes
§ 132
Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 133
Anwendungsbestimmung für § 34 der bis zum 2. Januar 2018 gültigen Fassung dieses Gesetzes
§ 134
Anwendungsbestimmung für das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
§ 135
Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014
§ 136
Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 137
Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38 und 39 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden Fassung dieses Gesetzes
§ 138
Übergangsvorschrift zur Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente
§ 139
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen