Solange ein Vermögensgegenstand nicht genau bewertet werden kann, ist er mit dem Betrag anzusetzen, bis zu dem eine zuverlässige Bewertung möglich ist.²Solange eine Bewertung überhaupt nicht möglich ist, ist er mit einem Merkposten von einer Deutschen Mark anzusetzen.³Mehrere Vermögensgegenstände derselben Art können zu einem Merkposten von einer Deutschen Mark zusammengefaßt werden.