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UmstBauSparkV
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UmstBauSparkV
Verordnung über die Umstellungsrechnung der Bausparkassen aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
Abschnitt V: Schlußvorschriften
§ 22
Diese Verordnung findet sinngemäß Anwendung auf Bausparkassen der in der
Anordnung über die Bausparkassen mit Sitz außerhalb des Währungsgebietes aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
vom 25. November 1949 (Bundesanzeiger Nr. 3 vom 5. Januar 1950) bezeichneten Art.
UmstBauSparkV
Eingangsformel
Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Allgemeine Vorschriften für den Ansatz der Aktiven und der Passiven
§ 2
Rückbezüglichkeit später eintretender Umstände
Abschnitt II: Aktiven
§ 3
Gebietsmäßige Abgrenzung
§ 4
Nichtbewertungsfähige Vermögensgegenstände
§ 5
Verfügungsbeschränkungen
§ 6
Wertpapiere und unverbriefte Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften
§ 7
Grundstücke
§ 8
Einrichtungsgegenstände
§ 9
Unterverzinsliche Forderungen
Abschnitt III: Passiven
§ 10
Ausstehende Kapitaleinlagen
§ 11
Rückstellungen
§ 12
Pensionsrückstellungen
§ 13
Rückstellungen für Verpflichtungen auf Grund des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
§ 14
Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsverbindlichkeiten
Abschnitt IV: Gemeinsame Vorschriften für Aktiven und Passiven
§ 15
Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung
§ 16
Geldwertschuldverhältnisse
§ 17
Durchlaufende Kredite
§ 18
Wertberichtigungen
§ 19
Abgrenzungsposten
§ 20
Berichtigung der Umstellungsrechnung
Abschnitt V: Schlußvorschriften
§ 22
§ 23
Berlin-Klausel
§ 24
Geltung im Saarland
Anlage
Anlage (zu § 15)