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UmstBauSparkV
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UmstBauSparkV
Verordnung über die Umstellungsrechnung der Bausparkassen aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
Abschnitt V: Schlußvorschriften
§ 24 Geltung im Saarland
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
UmstBauSparkV
Eingangsformel
Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Allgemeine Vorschriften für den Ansatz der Aktiven und der Passiven
§ 2
Rückbezüglichkeit später eintretender Umstände
Abschnitt II: Aktiven
§ 3
Gebietsmäßige Abgrenzung
§ 4
Nichtbewertungsfähige Vermögensgegenstände
§ 5
Verfügungsbeschränkungen
§ 6
Wertpapiere und unverbriefte Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften
§ 7
Grundstücke
§ 8
Einrichtungsgegenstände
§ 9
Unterverzinsliche Forderungen
Abschnitt III: Passiven
§ 10
Ausstehende Kapitaleinlagen
§ 11
Rückstellungen
§ 12
Pensionsrückstellungen
§ 13
Rückstellungen für Verpflichtungen auf Grund des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
§ 14
Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsverbindlichkeiten
Abschnitt IV: Gemeinsame Vorschriften für Aktiven und Passiven
§ 15
Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung
§ 16
Geldwertschuldverhältnisse
§ 17
Durchlaufende Kredite
§ 18
Wertberichtigungen
§ 19
Abgrenzungsposten
§ 20
Berichtigung der Umstellungsrechnung
Abschnitt V: Schlußvorschriften
§ 22
§ 23
Berlin-Klausel
§ 24
Geltung im Saarland
Anlage
Anlage (zu § 15)