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Verordnung über das Führen von Sportbooten

Verordnung über das Führen von Sportbooten

Anlage 8 Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen für das Führen eines Sportbootes unter Segel eine Fahrerlaubnis erforderlich ist (zu )


Havel-Oder-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km 10,20
einschließlich:
Nieder Neuendorfer See
Spandauer Havel
mit:
Tegeler See
Untere Havel-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km 16,40
einschließlich:
Pichelsdorfer Havel
mit:
Großem Wannsee
Spree-Oder-Wasserstraße von der Abzweigung aus der Havel bei Spandau bis Oder-Spree-Kanal (km 45,10)
einschließlich:
Untere Spree
Berliner Spree
Treptower Spree
mit:
Ruhlebener Altarm
Rummelsburger See
Müggelspree von der Einmündung in die Spree-Oder-Wasserstraße (Köpenick) bis km 11,40 einschließlich Großem und Kleinem Müggelsee sowie „Die Bänke“
Langer See
Großer Krampe
Seddinsee
Griebnitzsee
Kleinmachnower See
Stölpchensee
Pohlesee
Kleiner Wannsee