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SchHaltHygV

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Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen

  • Abschnitt 2: Anforderungen an die Schweinehaltung

§ 5 Beförderung von Schweinen

Zucht- oder Nutzschweine dürfen nicht gemeinsam mit Schlachtschweinen aus einem anderen Betrieb befördert werden.