Paßgesetz
- Erster Abschnitt: Paßvorschriften
§ 9 Speicherung von paßrechtlichen Maßnahmen
Anordnungen nach § 7 Abs. 1 oder 2 oder § 8 dürfen im polizeilichen Grenzfahndungsbestand gespeichert werden.
- Paßgesetz
- Erster Abschnitt: Paßvorschriften
- Zweiter Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften
- Dritter Abschnitt: Schlußvorschriften