freiRecht
Paßgesetz

Paßgesetz

  • Erster Abschnitt: Paßvorschriften

§ 14 Sofortige Vollziehung

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Beschränkung des Geltungsbereiches oder der Gültigkeitsdauer des Passes (§ 7 Absatz 2), gegen die Passentziehung (§ 8), gegen die Untersagung der Ausreise (§ 10) und gegen die Sicherstellung des Passes (§ 13) haben keine aufschiebende Wirkung.