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MühGetreiWiTechAusbV

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Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft

  • Abschnitt 1: Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.