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MühGetreiWiTechAusbV

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Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft

  • Abschnitt 2: Abschluss- oder Gesellenprüfung
    • Unterabschnitt 3: Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Müllerei

§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Müllerei in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen von Enderzeugnissen,
2.
Verfahrenstechnologie und Arbeitsplanung sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.