Gesetz über den Lastenausgleich
- Dritter Teil: Ausgleichsleistungen
- Neunter Abschnitt: Sonstige Förderungsmaßnahmen
§ 302 Bereitstellung von Mitteln
Zur weiteren wirtschaftlichen und sozialen Förderung im Wege der Berufsausbildung Jugendlicher, der Umschulung für einen geeigneten Beruf, der Errichtung von Heimen und Ausbildungsstätten für heimat- und berufslose Jugendliche sowie des Aufbaues von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege können zugunsten von Geschädigten (§ 229) sowie von Personen, die Leistungen nach den §§ 301, 301a erhalten können, Mittel in der durch dieses Gesetz begrenzten Höhe bereitgestellt werden. ²Es muß gewährleistet sein, daß die Mittel ausschließlich den in Satz 1 genannten Personen zugute kommen.
- Gesetz über den Lastenausgleich
- Präambel
- Erster Teil: Grundsätze und Begriffsbestimmungen
- Erster Abschnitt: Grundsätze
- Zweiter Abschnitt: Begriffsbestimmungen
- Zweiter Teil: Ausgleichsabgaben
- Dritter Teil: Ausgleichsleistungen
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Feststellung von Schäden
- Erster Titel: Grundsätze
- Zweiter Titel: Schadensberechnung
- Dritter Abschnitt: Hauptentschädigung
- Vierter Abschnitt: Eingliederungsdarlehen
- Erster Titel: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Titel: Eingliederungsdarlehen an einzelne Geschädigte (Aufbaudarlehen)
- Dritter Titel: Eingliederungsdarlehen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Arbeitsplatzdarlehen)
- Fünfter Abschnitt: Kriegsschadenrente
- Erster Titel: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Titel: Unterhaltshilfe
- Dritter Titel: Entschädigungsrente
- Vierter Titel: Gemeinsame Vorschriften
- Fünfter Titel: Vorschriften für die Zahlung der Kriegsschadenrente nach dem 31. Dezember 2005
- Sechster Abschnitt: Hausratentschädigung
- Siebenter Abschnitt: Wohnraumhilfe
- Achter Abschnitt: Härteleistungen
- Neunter Abschnitt: Sonstige Förderungsmaßnahmen
- Zehnter Abschnitt:
- Elfter Abschnitt: Organisation und Zuständigkeit
- Zwölfter Abschnitt: Verwaltung der Mittel für den Lastenausgleich
- Dreizehnter Abschnitt: Verfahren
- Erster Titel: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Titel: Verfahren bei Hauptentschädigung, Kriegsschadenrente und Hausratentschädigung
- Dritter Titel: Verfahren bei Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung und Hausratentschädigung sowie bei Eingliederungsdarlehen, Härteleistungen und auf Grund sonstiger Förderungsmaßnahmen
- Vierter Titel: Verfahren bei der Wohnraumhilfe
- Vierzehnter Abschnitt:
- Fünfzehnter Abschnitt: Sonstige und Überleitungsvorschriften
- Vierter Teil: Gemeinsame Schlußvorschriften