frei
Recht
Suche
Anmelden
Registrierung
Abmelden
Kontakt
Hilfe
Datenschutz
Impressum
Infektionsschutzgesetz
⤴
×
Infektionsschutzgesetz
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
9. Abschnitt: Tätigkeiten mit Krankheitserregern
§ 48 Rücknahme und Widerruf
Die Erlaubnis nach
§ 44
kann außer nach den Vorschriften des
Verwaltungsverfahrensgesetzes
zurückgenommen oder widerrufen werden, wenn ein Versagungsgrund nach
§ 47 Abs. 1
vorliegt.
Infektionsschutzgesetz
1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Zweck des Gesetzes
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Prävention durch Aufklärung
2. Abschnitt: Koordinierung und Früherkennung
§ 4
Aufgaben des Robert Koch-Institutes
§ 5
Bund-Länder-Informationsverfahren
3. Abschnitt: Epidemiologische Überwachung
§ 6
Meldepflichtige Krankheiten
§ 7
Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
§ 8
Zur Meldung verpflichtete Personen
§ 9
Namentliche Meldung
§ 10
Nichtnamentliche Meldung
§ 11
Übermittlung an die zuständige Landesbehörde und an das Robert Koch-Institut
§ 12
Übermittlungen und Mitteilungen auf Grund völker- und unionsrechtlicher Vorschriften
§ 13
Weitere Formen der epidemiologischen Überwachung; Verordnungsermächtigung
§ 14
Elektronisches Melde- und Informationssystem; Verordnungsermächtigung
§ 15
Anpassung der Meldepflicht an die epidemische Lage
§ 15a
Durchführung der infektionshygienischen und hygienischen Überwachung
4. Abschnitt: Verhütung übertragbarer Krankheiten
§ 16
Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde
§ 17
Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder
§ 18
Behördlich angeordnete Maßnahmen zur Desinfektion und zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, Krätzmilben und Kopfläusen; Verordnungsermächtigungen
§ 19
Aufgaben des Gesundheitsamtes in besonderen Fällen
§ 20
Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
§ 21
Impfstoffe
§ 22
Impfausweis
§ 23
Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder
§ 23a
Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten
5. Abschnitt: Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
§ 24
Behandlung übertragbarer Krankheiten
§ 25
Ermittlungen
§ 26
Teilnahme des behandelnden Arztes
§ 27
Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes
§ 28
Schutzmaßnahmen
§ 29
Beobachtung
§ 30
Quarantäne
§ 31
Berufliches Tätigkeitsverbot
§ 32
Erlass von Rechtsverordnungen
6. Abschnitt: Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen
§ 33
Gemeinschaftseinrichtungen
§ 34
Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes
§ 35
Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
§ 36
Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen; Verordnungsermächtigung
7. Abschnitt: Wasser
§ 37
Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie von Wasser zum Schwimmen oder Baden in Becken oder Teichen, Überwachung
§ 38
Erlass von Rechtsverordnungen
§ 39
Untersuchungen, Maßnahmen der zuständigen Behörde
§ 40
Aufgaben des Umweltbundesamtes
§ 41
Abwasser
8. Abschnitt: Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
§ 42
Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
§ 43
Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
9. Abschnitt: Tätigkeiten mit Krankheitserregern
§ 44
Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
§ 45
Ausnahmen
§ 46
Tätigkeit unter Aufsicht
§ 47
Versagungsgründe, Voraussetzungen für die Erlaubnis
§ 48
Rücknahme und Widerruf
§ 49
Anzeigepflichten
§ 50
Veränderungsanzeige
§ 50a
Laborcontainment und Ausrottung des Poliovirus; Verordnungsermächtigung
§ 51
Aufsicht
§ 52
Abgabe
§ 53
Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge
§ 53a
Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist
10. Abschnitt: Zuständige Behörde
§ 54
Benennung der Behörde
11. Abschnitt: Angleichung an Gemeinschaftsrecht
§ 55
Angleichung an Gemeinschaftsrecht
12. Abschnitt: Entschädigung in besonderen Fällen
§ 56
Entschädigung
§ 57
Verhältnis zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung
§ 58
Aufwendungserstattung
§ 59
Sondervorschrift für Ausscheider
§ 60
Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
§ 61
Gesundheitsschadensanerkennung
§ 62
Heilbehandlung
§ 63
Konkurrenz von Ansprüchen, Anwendung der Vorschriften nach dem Bundesversorgungsgesetz, Übergangsregelungen zum Erstattungsverfahren an die Krankenkassen
§ 64
Zuständige Behörde für die Versorgung
§ 65
Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen
§ 66
Zahlungsverpflichteter
§ 67
Pfändung
§ 68
Rechtsweg
13. Abschnitt: Kosten
§ 69
Kosten
14. Abschnitt: Sondervorschriften
§ 70
Aufgaben der Bundeswehr und des Gesundheitsamtes
§ 72
Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes
15. Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 73
Bußgeldvorschriften
§ 74
Strafvorschriften
§ 75
Weitere Strafvorschriften
§ 76
Einziehung
16. Abschnitt: Übergangsvorschriften
§ 77
Übergangsvorschriften