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Infektionsschutzgesetz
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Infektionsschutzgesetz
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
9. Abschnitt: Tätigkeiten mit Krankheitserregern
§ 44 Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
Wer Krankheitserreger in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Infektionsschutzgesetz
1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Zweck des Gesetzes
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Prävention durch Aufklärung
2. Abschnitt: Koordinierung und Früherkennung
§ 4
Aufgaben des Robert Koch-Institutes
§ 5
Bund-Länder-Informationsverfahren
3. Abschnitt: Epidemiologische Überwachung
§ 6
Meldepflichtige Krankheiten
§ 7
Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
§ 8
Zur Meldung verpflichtete Personen
§ 9
Namentliche Meldung
§ 10
Nichtnamentliche Meldung
§ 11
Übermittlung an die zuständige Landesbehörde und an das Robert Koch-Institut
§ 12
Übermittlungen und Mitteilungen auf Grund völker- und unionsrechtlicher Vorschriften
§ 13
Weitere Formen der epidemiologischen Überwachung; Verordnungsermächtigung
§ 14
Elektronisches Melde- und Informationssystem; Verordnungsermächtigung
§ 15
Anpassung der Meldepflicht an die epidemische Lage
§ 15a
Durchführung der infektionshygienischen und hygienischen Überwachung
4. Abschnitt: Verhütung übertragbarer Krankheiten
§ 16
Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde
§ 17
Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder
§ 18
Behördlich angeordnete Maßnahmen zur Desinfektion und zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, Krätzmilben und Kopfläusen; Verordnungsermächtigungen
§ 19
Aufgaben des Gesundheitsamtes in besonderen Fällen
§ 20
Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
§ 21
Impfstoffe
§ 22
Impfausweis
§ 23
Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder
§ 23a
Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten
5. Abschnitt: Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
§ 24
Behandlung übertragbarer Krankheiten
§ 25
Ermittlungen
§ 26
Teilnahme des behandelnden Arztes
§ 27
Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes
§ 28
Schutzmaßnahmen
§ 29
Beobachtung
§ 30
Quarantäne
§ 31
Berufliches Tätigkeitsverbot
§ 32
Erlass von Rechtsverordnungen
6. Abschnitt: Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen
§ 33
Gemeinschaftseinrichtungen
§ 34
Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes
§ 35
Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
§ 36
Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen; Verordnungsermächtigung
7. Abschnitt: Wasser
§ 37
Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie von Wasser zum Schwimmen oder Baden in Becken oder Teichen, Überwachung
§ 38
Erlass von Rechtsverordnungen
§ 39
Untersuchungen, Maßnahmen der zuständigen Behörde
§ 40
Aufgaben des Umweltbundesamtes
§ 41
Abwasser
8. Abschnitt: Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
§ 42
Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
§ 43
Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
9. Abschnitt: Tätigkeiten mit Krankheitserregern
§ 44
Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
§ 45
Ausnahmen
§ 46
Tätigkeit unter Aufsicht
§ 47
Versagungsgründe, Voraussetzungen für die Erlaubnis
§ 48
Rücknahme und Widerruf
§ 49
Anzeigepflichten
§ 50
Veränderungsanzeige
§ 50a
Laborcontainment und Ausrottung des Poliovirus; Verordnungsermächtigung
§ 51
Aufsicht
§ 52
Abgabe
§ 53
Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge
§ 53a
Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist
10. Abschnitt: Zuständige Behörde
§ 54
Benennung der Behörde
11. Abschnitt: Angleichung an Gemeinschaftsrecht
§ 55
Angleichung an Gemeinschaftsrecht
12. Abschnitt: Entschädigung in besonderen Fällen
§ 56
Entschädigung
§ 57
Verhältnis zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung
§ 58
Aufwendungserstattung
§ 59
Sondervorschrift für Ausscheider
§ 60
Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
§ 61
Gesundheitsschadensanerkennung
§ 62
Heilbehandlung
§ 63
Konkurrenz von Ansprüchen, Anwendung der Vorschriften nach dem Bundesversorgungsgesetz, Übergangsregelungen zum Erstattungsverfahren an die Krankenkassen
§ 64
Zuständige Behörde für die Versorgung
§ 65
Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen
§ 66
Zahlungsverpflichteter
§ 67
Pfändung
§ 68
Rechtsweg
13. Abschnitt: Kosten
§ 69
Kosten
14. Abschnitt: Sondervorschriften
§ 70
Aufgaben der Bundeswehr und des Gesundheitsamtes
§ 72
Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes
15. Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 73
Bußgeldvorschriften
§ 74
Strafvorschriften
§ 75
Weitere Strafvorschriften
§ 76
Einziehung
16. Abschnitt: Übergangsvorschriften
§ 77
Übergangsvorschriften