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Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Teil 6: Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
§ 38a Statistik
Über Verfahren nach Teil 4 dieses Gesetzes wird eine Bundesstatistik durchgeführt.
²
§ 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
mit Ausnahme von Absatz 2 Nummer 4 ist anzuwenden.
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Teil 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Persönlicher Anwendungsbereich
Teil 2: Berufsausübung als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt
Abschnitt 1: Allgemeine Voraussetzungen
§ 2
Niederlassung
§ 3
Antrag
§ 4
Verfahren
Abschnitt 2: Berufliche Rechte und Pflichten
§ 5
Berufsbezeichnung
§ 6
Berufliche Stellung
§ 7
Berufshaftpflichtversicherung
§ 8
Sozietät im Herkunftsstaat
Abschnitt 3: Anwaltsgerichtliches Verfahren, Zustellungen
§ 9
Mitteilungspflichten, rechtliches Gehör
§ 10
Zustellungen
Teil 3: Eingliederung
Abschnitt 1: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit
§ 11
Voraussetzungen
§ 12
Nachweis der Tätigkeit
Abschnitt 2: Zulassung bei kürzerer Tätigkeit im deutschen Recht
§ 13
Voraussetzungen
§ 14
Nachweise
§ 15
Gespräch
Teil 4: Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation
§ 16
Antrag auf Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation
§ 16a
Entscheidung über den Antrag
§ 17
Zweck der Eignungsprüfung
§ 18
Prüfungsamt
§ 20
Prüfungsfächer
§ 21
Prüfungsleistungen
§ 22
Prüfungsentscheidung
§ 23
Einwendungen
§ 24
Wiederholung der Prüfung
Teil 5: Vorübergehende Dienstleistung
§ 25
Vorübergehende Tätigkeit
§ 26
Berufsbezeichnung, Nachweis der Rechtsanwaltseigenschaft
§ 27
Rechte und Pflichten
§ 27a
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
§ 28
Vertretung und Verteidigung im Bereich der Rechtspflege
§ 29
Nachweis des Einvernehmens, Widerruf
§ 30
Besonderheiten bei Verteidigung
§ 31
Zustellungen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren
§ 32
Aufsicht, zuständige Rechtsanwaltskammer
§ 33
Anwaltsgerichtsbarkeit, Zustellungen
§ 34
Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen, vorläufige anwaltsgerichtliche Maßnahmen
§ 34a
Mitteilungspflichten
Teil 6: Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
§ 35
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
§ 36
Bescheinigungen des Heimat- oder Herkunftsstaates
§ 37
Europäische Verwaltungszusammenarbeit; Bescheinigungen
§ 38
Mitteilungspflichten gegenüber anderen Staaten
§ 38a
Statistik
§ 39
Gebühren und Auslagen
Teil 7: Ermächtigungen, Übertragung von Befugnissen
§ 40
Ermächtigungen
§ 41
Übertragung von Befugnissen
Teil 8: Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 42
Anwendung von Vorschriften des Strafgesetzbuches
Anlage
Anlage zu § 1 Rechtsanwaltsberufe in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz