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Verordnung (EU) 2015/1095

Verordnung (EU) 2015/1095

Verordnung (EU) 2015/1095 der Kommission vom 5. Mai 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von gewerblichen Kühllagerschränken, Schnellkühlern/-frostern, Verflüssigungssätzen und Prozesskühlern

ANHANG VII

ANHANG VII

Ökodesign-Anforderungen für Prozesskühler

1.   ANFORDERUNGEN AN DIE MINDESTENERGIEEFFIZIENZ

a)
Vom 1. Juli 2016 an darf die Jahresarbeitszahl (JAZ) von Prozesskühlern folgende Werte nicht unterschreiten:



Wärmeübertragungsmittel auf der VerflüssigungsseiteBetriebstemperaturNennkälteleistungPA
JAZ-Mindestwert
LuftMittelPA ≤ 300 kW2,24
PA > 300 kW2,80
NiedrigPA ≤ 200 kW1,48
PA > 200 kW1,60
WasserMittelPA ≤ 300 kW2,86
PA > 300 kW3,80
NiedrigPA ≤ 200 kW1,82
PA > 200 kW2,10
b)
Vom 1. Juli 2018 an darf die Jahresarbeitszahl (JAZ) von Prozesskühlern folgende Werte nicht unterschreiten:



Wärmeübertragungsmittel auf der VerflüssigungsseiteBetriebstemperaturNennkälteleistungPA
JAZ-Mindestwert
LuftMittelPA ≤ 300 kW2,58
PA > 300 kW3,22
NiedrigPA ≤ 200 kW1,70
PA > 200 kW1,84
WasserMittelPA ≤ 300 kW3,29
PA > 300 kW4,37
NiedrigPA ≤ 200 kW2,09
PA > 200 kW2,42
c)
Sollen Prozesskühler mit einem Kältemittel-Fluid befüllt werden, dessen Treibhauspotenzial weniger als 150 beträgt, so dürfen die Werte für JAZ um höchstens 10 % niedriger als die in Nummer 1 Buchstaben a und b angegebenen Werte sein.

2.   ANFORDERUNGEN AN DIE PRODUKTINFORMATIONEN

Vom 1. Juli 2016 an werden die folgenden Produktinformationen über Prozesskühler bereitgestellt:

a)
Die Anleitungen für Installateure und Endnutzer sowie frei zugängliche Websites der Hersteller, ihrer Bevollmächtigten und Importeure enthalten folgende Angaben:
i)
angestrebte Betriebstemperatur in Grad Celsius (mittlere Temperatur – 8 °C, tiefe Temperatur – 25 °C);
ii)
Art des Prozesskühlers — luftgekühlt oder wassergekühlt;
iii)
Nennkälteleistung, Nennleistungsaufnahme in kW und auf zwei Nachkommastellen gerundet;
iv)
Nennleistungszahl (NLZA), auf zwei Nachkommastellen gerundet;
v)
angegebene Kälteleistung und angegebene Leistungsaufnahme in kW für die Bewertungspunkte B, C und D, auf zwei Nachkommastellen gerundet;
vi)
angegebene LZ für die Bewertungspunkte B, C und D, auf zwei Nachkommastellen gerundet;
vii)
Wert der JAZ, auf zwei Nachkommastellen gerundet;
viii)
Jahresstromverbrauch in kWh/Jahr
ix)
die Typen und Namen der Kältemittel-Fluide, die mit dem Verflüssigungssatz verwendet werden sollen;
x)
alle bei der Wartung des Prozesskühlers zu treffenden besonderen Vorkehrungen;
xi)
sachdienliche Angaben für die Wiederverwendung oder für die Entsorgung nach der endgültigen Außerbetriebnahme;
b)
ein Abschnitt der frei zugänglichen Websites der Hersteller, ihrer Bevollmächtigten und Importeure für Installateure sowie andere Fachkräfte mit Informationen über:
i)
den Einbau, um die bestmögliche Energieeffizienz der Geräte zu erreichen;
ii)
die zerstörungsfreie Demontage zu Wartungszwecken;
iii)
Zerlegung und Abbau zur Entsorgung nach der endgültigen Außerbetriebnahme;
c)
für die Zwecke der Konformitätsbewertung gemäß Artikel 4 müssen die technischen Unterlagen folgende Angaben enthalten:
i)
die unter Buchstabe a aufgeführten Angaben;
ii)
wenn die Informationen für ein bestimmtes Modell durch Berechnungen auf der Grundlage der Bauart oder Extrapolation von anderen Kombinationen gewonnen wurden, Einzelheiten über diese Berechnungen oder Extrapolationen sowie über die zur Verifizierung der Korrektheit der Berechnungen durchgeführten Prüfungen einschließlich genauer Angaben zum mathematischen Modell für die Berechnung der Leistung solcher Kombinationen sowie zu den zur Verifizierung dieses Modells durchgeführten Messungen.



Tabelle 7

Informationsanforderungen für Prozesskühler

Modell(e): [Angaben zur Bestimmung des Modells/der Modelle, auf das/die sich die Informationen beziehen]
Art der Verflüssigung: [luftgekühlt/wassergekühlt]
Kältemittel-Fluide: [Angaben zur Identifizierung der Kältemittel-Fluide, die mit dem Prozesskühler verwendet werden sollen]
PostenSymbolWertEinheit
Betriebstemperaturt– 8 °C– 25 °C°C
JahresarbeitszahlJAZx,xxx,xx
JahresstromverbrauchQxxkWh/a
Parameter bei Volllast und Bezugsumgebungstemperatur(Punkt A)
NennkälteleistungPAx,xxx,xxkW
NennleistungsaufnahmeDAx,xxx,xxkW
Nenn-LeistungszahlLZAx,xxx,xx
Parameter am Bewertungspunkt B
Angegebene KälteleistungPBx,xxx,xxkW
Angegebene LeistungsaufnahmeDBx,xxx,xxkW
Angegebene LeistungszahlLZBx,xxx,xx
Parameter am Bewertungspunkt C
Angegebene KälteleistungPcx,xxx,xxkW
Angegebene LeistungsaufnahmeDcx,xxx,xxkW
Angegebene LeistungszahlLZCx,xxx,xx
Parameter am Bewertungspunkt D
Angegebene KälteleistungPDx,xxx,xxkW
Angegebene LeistungsaufnahmeDDx,xxx,xxkW
Angegebene LeistungszahlLZDx,xxx,xx
Sonstige Posten
Leistungssteuerungfest/stufenweise (*2)/veränderlich
Minderungskoeffizient für Geräte mit fester und abgestufter Leistung (*1)MKx,xxx,xx
KontaktName und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten.
(*1)   Wird der Wert MK nicht durch Messung bestimmt, gilt für den Minderungsfaktor der Vorgabewert MK = 0,9. Wird der Vorgabewert Mk gewählt, sind zyklische Prüfungen nicht erforderlich. Andernfalls ist die Angabe des Werts für die zyklische Kühlungsprüfung erforderlich.(*2)   Für Geräte mit abgestufter Leistung sind in jedem Kästchen des Abschnitts „Kälteleistung“ und „Leistungszahl“ zwei Werte, getrennt durch einen Querstrich („/“) anzugeben.