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Verordnung (EU) 2015/1095

Verordnung (EU) 2015/1095

Verordnung (EU) 2015/1095 der Kommission vom 5. Mai 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von gewerblichen Kühllagerschränken, Schnellkühlern/-frostern, Verflüssigungssätzen und Prozesskühlern

ANHANG III

ANHANG III

Methode zur Berechnung des Energieeffizienzindex von gewerblichen Kühllagerschränken

Zur Berechnung des Energieeffizienzindex (EEI) eines gewerblichen Kühllagerschrankmodells wird der jährliche Energieverbrauch des Lagerschranks mit seinem jährlichen Normenergieverbrauch verglichen.

Der EEI errechnet sich wie folgt:

EEI = (JEV/JNEV) × 100

Dabei ist

JEV = E24h × af × 365

JEV = jährlicher Energieverbrauch des Geräts in kWh/Jahr

E24h = Energieverbrauch des Geräts in 24 Stunden

af = Anpassungsfaktor, der gemäß Anhang IV Nummer 2 Buchstabe b nur auf Niedrigleistungskühllagerschränke anzuwenden ist.

JNEV = M × Vn + N

JNEV = jährlicher Normenergieverbrauch des Kühllagerschranks in kWh/Jahr

Vn = Nettorauminhalt des Gerätes, der der Summe der Nettonutzinhalte aller Fächer des Lagerschranks in Litern entspricht.

M und N sind in Tabelle 2 angegeben.



Tabelle 2

Werte der Koeffizienten M und N

KategorieWert für MWert für N
Vertikale Kühlschränke1,643609
Vertikale Gefrierschränke4,9281 472
Tischkühllagerschränke2,5551 790
Tischgefrierschränke5,8402 380