Verordnung (EU) 2015/1095 der Kommission vom 5. Mai 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von gewerblichen Kühllagerschränken, Schnellkühlern/-frostern, Verflüssigungssätzen und Prozesskühlern
ANHANG III
Methode zur Berechnung des Energieeffizienzindex von gewerblichen Kühllagerschränken
Zur Berechnung des Energieeffizienzindex (EEI) eines gewerblichen Kühllagerschrankmodells wird der jährliche Energieverbrauch des Lagerschranks mit seinem jährlichen Normenergieverbrauch verglichen.
Der EEI errechnet sich wie folgt:
EEI = (JEV/JNEV) × 100
Dabei ist
JEV = E24h × af × 365
JEV = jährlicher Energieverbrauch des Geräts in kWh/Jahr
E24h = Energieverbrauch des Geräts in 24 Stunden
af = Anpassungsfaktor, der gemäß Anhang IV Nummer 2 Buchstabe b nur auf Niedrigleistungskühllagerschränke anzuwenden ist.
JNEV = M × Vn + N
JNEV = jährlicher Normenergieverbrauch des Kühllagerschranks in kWh/Jahr
Vn = Nettorauminhalt des Gerätes, der der Summe der Nettonutzinhalte aller Fächer des Lagerschranks in Litern entspricht.
M und N sind in Tabelle 2 angegeben.
Tabelle 2
Werte der Koeffizienten M und N
Kategorie | Wert für M | Wert für N |
Vertikale Kühlschränke | 1,643 | 609 |
Vertikale Gefrierschränke | 4,928 | 1 472 |
Tischkühllagerschränke | 2,555 | 1 790 |
Tischgefrierschränke | 5,840 | 2 380 |