Verordnung (EU) 2015/1095 der Kommission vom 5. Mai 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von gewerblichen Kühllagerschränken, Schnellkühlern/-frostern, Verflüssigungssätzen und Prozesskühlern
(1) Die Ökodesign-Anforderungen für gewerbliche Kühllagerschränke und Schnellkühler/-froster sind in Anhang II aufgeführt.
(2) Die Ökodesign-Anforderungen für Verflüssigungssätze sind in Anhang V aufgeführt.
(3) Anhang VII enthält die Ökodesign-Anforderungen für Prozesskühler.
(4) Der Geltungsbeginn der Ökodesign-Anforderungen richtet sich nach folgendem Zeitplan:
(5) Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen für gewerbliche Kühllagerschränke wird anhand der in den Anhängen III und IV aufgeführten Methoden gemessen und berechnet.
(6) Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen für Verflüssigungssätze wird anhand der in Anhang VI aufgeführten Methoden gemessen und berechnet.
(7) Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen für Prozesskühler wird anhand der in Anhang VIII aufgeführten Methoden gemessen und berechnet.