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Durchführungsverordnung (EU) 2014/884

Durchführungsverordnung (EU) 2014/884

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 884/2014 der Kommission vom 13. August 2014 zur Festlegung besonderer Bedingungen für die Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel aus bestimmten Drittländern wegen des Risikos einer Aflatoxin-Kontamination und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1152/2009

Art. 13 Berichterstattung

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle drei Monate einen Bericht über sämtliche Analyseergebnisse der amtlichen Kontrollen bei Sendungen mit Futtermitteln und Lebensmitteln im Sinne dieser Verordnung. ²Die Berichte werden im Laufe des Monats vorgelegt, der auf das Quartalsende folgt.

Der Bericht umfasst folgende Informationen:

die Anzahl der eingeführten Sendungen;
die Anzahl der Sendungen, die einer Probenahme für die Analyse unterzogen wurden;
die Ergebnisse der Kontrollen gemäß Artikel 9 Absatz 5.