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Verordnung (EG) 2003/1829

Verordnung (EG) 2003/1829

Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel

  • KAPITEL II: GENETISCH VERÄNDERTE LEBENSMITTEL
    • Abschnitt 1: Zulassung und Überwachung

Art. 3 Geltungsbereich

(1) 

Dieser Abschnitt findet Anwendung auf

a)
zur Verwendung als Lebensmittel/in Lebensmitteln bestimmte GVO,
b)
Lebensmittel, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen,
c)
Lebensmittel, die aus GVO hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden.

(2) 

Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung durch Ergänzung, die die Bestimmung betreffen, ob ein bestimmtes Lebensmittel in den Geltungsbereich dieses Abschnitts fällt, werden gegebenenfalls nach dem in Artikel 35 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.