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Verordnung (EG) 2003/1829

Verordnung (EG) 2003/1829

Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel

  • KAPITEL III: GENETISCH VERÄNDERTE FUTTERMITTEL
    • Abschnitt 1: Zulassung und Überwachung

Art. 15 Geltungsbereich

(1) 

Dieser Abschnitt findet Anwendung auf

a)
zur Verwendung als Futtermittel/in Futtermitteln bestimmte GVO,
b)
Futtermittel, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen,
c)
aus GVO hergestellte Futtermittel.

(2) 

Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung durch Ergänzung, die die Bestimmung betreffen, ob ein bestimmtes Futtermittel in den Geltungsbereich dieses Abschnitts fällt, werden gegebenenfalls nach dem in Artikel 35 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.