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Verordnung über das Bewachungsgewerbe

Verordnung über das Bewachungsgewerbe

  • Abschnitt 8: Schlussvorschriften

Anlage 1 Bescheinigung über die Unterrichtung nach der (zu )




(Familienname und Vorname)
geboren am in
wohnhaft in
ist in der Zeit vom bis
von der Industrie- und Handelskammer


über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und ist mit ihnen vertraut. Die Unterrichtung umfasste insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1.
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2.
Datenschutzrecht,
3.
Bürgerliches Gesetzbuch,
4.
Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
5.
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
6.
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
7.
Grundzüge der Sicherheitstechnik.





(Stempel/Siegel)



(Ort und Datum)(Unterschrift)


Fußzeile: Identifikationsnummer und Validierungscode der Industrie- und Handelskammer