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BLGABV
Verordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz
Schlußformel Schlußformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
BLGABV
Eingangsformel
§ 1
Allgemeine Anforderungsbehörden
§ 2
Besondere Anforderungsbehörden
§ 3
Örtliche Zuständigkeit
§ 4
Örtliche Zuständigkeit bei Schiffen
§ 5
Ersatzzuständigkeit
§ 6
Bedarfsträger
§ 7
Bedarfsträger für Manöver oder andere Übungen
§ 8
Zuständigkeit in Stadtstaaten
§ 9
Inkrafttreten
Schlußformel