Bundeskindergeldgesetz
- Vierter Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 22 Bericht der Bundesregierung
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Juli 2022 einen Bericht über die Auswirkungen des § 6a (Kinderzuschlag) sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift vor.
- Bundeskindergeldgesetz
- Erster Abschnitt: Leistungen
- Zweiter Abschnitt: Organisation und Verfahren
- Dritter Abschnitt: Bußgeldvorschriften
- Vierter Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften