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Bundesausbildungsförderungsgesetz
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Bundesausbildungsförderungsgesetz
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
Abschnitt XI: Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 68 Inkrafttreten
(Inkrafttreten)
Bundesausbildungsförderungsgesetz
§ 1
Grundsatz
Abschnitt I: Förderungsfähige Ausbildung
§ 2
Ausbildungsstätten
§ 3
Fernunterricht
§ 4
Ausbildung im Inland
§ 5
Ausbildung im Ausland
§ 5a
Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
§ 6
Förderung der Deutschen im Ausland
§ 7
Erstausbildung, weitere Ausbildung
Abschnitt II: Persönliche Voraussetzungen
§ 8
Staatsangehörigkeit
§ 9
Eignung
§ 10
Alter
Abschnitt III: Leistungen
§ 11
Umfang der Ausbildungsförderung
§ 12
Bedarf für Schüler
§ 13
Bedarf für Studierende
§ 13a
Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
§ 14
Bedarf für Praktikanten
§ 14a
Zusatzleistungen in Härtefällen
§ 14b
Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)
§ 15
Förderungsdauer
§ 15a
Förderungshöchstdauer
§ 15b
Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
§ 16
Förderungsdauer im Ausland
§ 17
Förderungsarten
§ 18
Darlehensbedingungen
§ 18a
Einkommensabhängige Rückzahlung
§ 18b
Teilerlass des Darlehens
§ 18c
Bankdarlehen
§ 18d
Kreditanstalt für Wiederaufbau
§ 19
Aufrechnung
§ 20
Rückzahlungspflicht
Abschnitt IV: Einkommensanrechnung
§ 21
Einkommensbegriff
§ 22
Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
§ 23
Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
§ 24
Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
§ 25
Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
Abschnitt V: Vermögensanrechnung
§ 26
Umfang der Vermögensanrechnung
§ 27
Vermögensbegriff
§ 28
Wertbestimmung des Vermögens
§ 29
Freibeträge vom Vermögen
§ 30
Monatlicher Anrechnungsbetrag
Abschnitt VI:
§ 35
Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge
Abschnitt VII: Vorausleistung und Anspruchsübergang
§ 36
Vorausleistung von Ausbildungsförderung
§ 37
Übergang von Unterhaltsansprüchen
§ 38
Übergang von anderen Ansprüchen
Abschnitt VIII: Organisation
§ 39
Auftragsverwaltung
§ 40
Ämter für Ausbildungsförderung
§ 40a
Landesämter für Ausbildungsförderung
§ 41
Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
§ 44
Beirat für Ausbildungsförderung
Abschnitt IX: Verfahren
§ 45
Örtliche Zuständigkeit
§ 45a
Wechsel in der Zuständigkeit
§ 46
Antrag
§ 47
Auskunftspflichten
§ 47a
Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern
§ 48
Mitwirkung von Ausbildungsstätten
§ 49
Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
§ 50
Bescheid
§ 51
Zahlweise
§ 53
Änderung des Bescheides
§ 54
Rechtsweg
§ 55
Statistik
Abschnitt X:
§ 56
Aufbringung der Mittel
Abschnitt XI: Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 58
Ordnungswidrigkeiten
§ 60
Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
§ 65
Weitergeltende Vorschriften
§ 66a
Übergangs- und Anwendungsvorschrift
§ 68
Inkrafttreten