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Bundesausbildungsförderungsgesetz
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Bundesausbildungsförderungsgesetz
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
Abschnitt V: Vermögensanrechnung
§ 30 Monatlicher Anrechnungsbetrag
Auf den monatlichen Bedarf des Auszubildenden ist der Betrag anzurechnen, der sich ergibt, wenn der Betrag des anzurechnenden Vermögens durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird.
Bundesausbildungsförderungsgesetz
§ 1
Grundsatz
Abschnitt I: Förderungsfähige Ausbildung
§ 2
Ausbildungsstätten
§ 3
Fernunterricht
§ 4
Ausbildung im Inland
§ 5
Ausbildung im Ausland
§ 5a
Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
§ 6
Förderung der Deutschen im Ausland
§ 7
Erstausbildung, weitere Ausbildung
Abschnitt II: Persönliche Voraussetzungen
§ 8
Staatsangehörigkeit
§ 9
Eignung
§ 10
Alter
Abschnitt III: Leistungen
§ 11
Umfang der Ausbildungsförderung
§ 12
Bedarf für Schüler
§ 13
Bedarf für Studierende
§ 13a
Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
§ 14
Bedarf für Praktikanten
§ 14a
Zusatzleistungen in Härtefällen
§ 14b
Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)
§ 15
Förderungsdauer
§ 15a
Förderungshöchstdauer
§ 15b
Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
§ 16
Förderungsdauer im Ausland
§ 17
Förderungsarten
§ 18
Darlehensbedingungen
§ 18a
Einkommensabhängige Rückzahlung
§ 18b
Teilerlass des Darlehens
§ 18c
Bankdarlehen
§ 18d
Kreditanstalt für Wiederaufbau
§ 19
Aufrechnung
§ 20
Rückzahlungspflicht
Abschnitt IV: Einkommensanrechnung
§ 21
Einkommensbegriff
§ 22
Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
§ 23
Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
§ 24
Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
§ 25
Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
Abschnitt V: Vermögensanrechnung
§ 26
Umfang der Vermögensanrechnung
§ 27
Vermögensbegriff
§ 28
Wertbestimmung des Vermögens
§ 29
Freibeträge vom Vermögen
§ 30
Monatlicher Anrechnungsbetrag
Abschnitt VI:
§ 35
Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge
Abschnitt VII: Vorausleistung und Anspruchsübergang
§ 36
Vorausleistung von Ausbildungsförderung
§ 37
Übergang von Unterhaltsansprüchen
§ 38
Übergang von anderen Ansprüchen
Abschnitt VIII: Organisation
§ 39
Auftragsverwaltung
§ 40
Ämter für Ausbildungsförderung
§ 40a
Landesämter für Ausbildungsförderung
§ 41
Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
§ 44
Beirat für Ausbildungsförderung
Abschnitt IX: Verfahren
§ 45
Örtliche Zuständigkeit
§ 45a
Wechsel in der Zuständigkeit
§ 46
Antrag
§ 47
Auskunftspflichten
§ 47a
Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern
§ 48
Mitwirkung von Ausbildungsstätten
§ 49
Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
§ 50
Bescheid
§ 51
Zahlweise
§ 53
Änderung des Bescheides
§ 54
Rechtsweg
§ 55
Statistik
Abschnitt X:
§ 56
Aufbringung der Mittel
Abschnitt XI: Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 58
Ordnungswidrigkeiten
§ 60
Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
§ 65
Weitergeltende Vorschriften
§ 66a
Übergangs- und Anwendungsvorschrift
§ 68
Inkrafttreten