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Anreizregulierungsverordnung

Anreizregulierungsverordnung

Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze

  • Teil 2: Allgemeine Vorschriften zur Anreizregulierung
    • Abschnitt 2: Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen

§ 7 Regulierungsformel

Die Bestimmung der Erlösobergrenzen für die Netzbetreiber erfolgt in Anwendung der jeweiligen Regulierungsformel in Anlage 1.