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Anreizregulierungsverordnung

Anreizregulierungsverordnung

Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze

  • Teil 1: Allgemeine Vorschriften

§ 2 Beginn des Verfahrens

Das Verfahren zur Bestimmung von Erlösobergrenzen wird von Amts wegen eingeleitet.