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Wohngeldgesetz

Wohngeldgesetz

  • Teil 4: Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes

§ 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides

Wird ein rechtswidriger nicht begünstigender Wohngeldbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, muss die Wohngeldbehörde längstens für zwei Jahre vor der Rücknahme Wohngeld leisten. ²Im Übrigen bleibt § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch unberührt.