Teil 1: Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
§ 2 Wohnraum
Wohnraum sind Räume, die vom Verfügungsberechtigten zum Wohnen bestimmt und hierfür nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung tatsächlich geeignet sind.
Wohngeldgesetz
Teil 1: Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung