Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
(Bezeichnung der zuständigen Stelle) |
Herr/Frau ........ | |
geboren am ........ | in ........ |
hat am ........ | die Prüfung zum anerkannten Abschluss |
Gesamtnote: ........ | |||
Punkte | Note | ||
1. | Steuerung und Führung im Unternehmen | ||
2. | Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden | ||
3. | Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation | ||
a) mündlich (Gesprächssimulation, Fachgespräch und Präsentation) | |||
b) schriftlich | |||
4. | Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte (gewählter Qualifikationsschwerpunkt nach § 3 Abs. 4) | ||
5. | Gewählter Handlungsbereich (schriftlich und mündlich) (gewählter Handlungsbereich nach § 3 Abs. 5) | ||
(Im Fall des § 7: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 7 im Hinblick auf die am .......... in .......... vor .......... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt.“) |
Datum |
Unterschrift(en) |
(Siegel der zuständigen Stelle) |