Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
(1) Im Handlungsbereich „Steuerung und Führung im Unternehmen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, ertrags- und prozessorientiert handeln und entscheiden zu können. ²Dabei sollen die auf die Finanzdienstleistungsbranche und ihre Unternehmen einwirkenden wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie das Zusammenwirken der betrieblichen Funktionen berücksichtigt werden. ³Des Weiteren soll nachgewiesen werden, dass Projekte systematisch und ergebnisorientiert durchgeführt werden können. In diesem Rahmen können folgende Befähigungen geprüft werden:
(2) Im Handlungsbereich „Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Instrumente des Marketings systematisch und entscheidungsorientiert unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen anwenden zu können. In diesem Rahmen können folgende Befähigungen geprüft werden: