freiRecht
TrinkwGebV

TrinkwGebV

Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare Leistungen des Umweltbundesamtes nach der Trinkwasserverordnung

Anlage Gebührenverzeichnis (zu )


Nr.GebührentatbestandGebühr in Euro
1  Aufnahme eines Aufbereitungsstoffes oder eines Desinfektionsverfahrens in die Liste nach § 11 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung auf Antrag nach § 11 Absatz 5 der Trinkwasserverordnung
1.1Aufnahme eines Stoffes oder eines Desinfektionsverfahrens in die Liste ohne erweiterte Wirksamkeitsprüfung3 500 – 4 500
1.2Aufnahme eines Stoffes oder eines Desinfektionsverfahrens in die Liste mit erweiterter Wirksamkeitsprüfung7 000 – 8 000
2  Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung von Aufbereitungsstoffen oder Desinfektionsverfahren nach § 12 Absatz 1 Satz 1 der Trinkwasserverordnung auf Antrag400 – 500
3  Feststellung der Gleichwertigkeit alternativer Untersuchungsverfahren nach § 15 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung auf Antrag50 000 – 60 000
4  Aufnahme von Ausgangsstoffen oder Werkstoffen und Materialien in eine Positivliste nach § 17 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 oder 3 der Trinkwasserverordnung auf Antrag nach § 17 Absatz 4 Satz 2 der Trinkwasserverordnung
4.1Aufnahme eines Stoffes in eine Positivliste von Ausgangsstoffen zur Herstellung organischer Materialien nach § 17 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Trinkwasserverordnung mit großer toxikologischer Bewertung auf Antrag5 500 – 6 500
4.2Aufnahme eines Stoffes in eine Positivliste von Ausgangsstoffen zur Herstellung organischer Materialien nach § 17 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Trinkwasserverordnung mit kleiner toxikologischer Bewertung auf Antrag2 500 – 3 500
4.3Aufnahme eines Werkstoffes oder Materials in die Positivliste nach § 17 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 der Trinkwasserverordnung auf Antrag5 000 – 6 000